Beim TTC ruht der Trainings- und Spielbetrieb
Aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen und des damit verbundenen Lockdowns ruht aktuell auch beim TTC Langen-Brombach der Trainings- und Spielbetrieb.
Wie aus den nachfolgenden Informationen ersichtlich, wurde der Mannschaftsspielbetrieb bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt und der Trainingsbetrieb eingestellt.
Sobald ein Vereinstraining wieder möglich sein sollte, werden wir Euch hierzu zeitnah eine Info zukommen lassen. Bleibt gesund!
Spielbetrieb im HTTV wird ab sofort ausgesetzt!
(Text entnommen aus der Homepage „Hessischer Tischtennis-Verband“ am 29.10.20)
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und den Beschlüssen der Bundesregierung, hat sich das Präsidium des HTTV in Abstimmung mit dem Vorstand, den Bezirkssportwarten sowie den Kreiswarten gemäß Wettspielordnung (Abschnitt M) für eine sofortige Aussetzung des Spielbetriebs ab dem 29. Oktober 2020 entschieden.
Folgende Beschlüsse zur Aussetzung des Spielbetriebs wurden gefasst:
Mannschafts- und Pokalspielbetrieb
Der Mannschaftsspielbetrieb wird ab dem 29.10.2020 in allen Spiel- und Altersklassen (einschließlich seiner Bezirke und Kreise) bis zum 31.12.2020 ausgesetzt.
Begegnungen, welche vor der Veröffentlichung dieses Beschlusses ausgetragen wurden, können noch bis 30.10.2020 in click-TT erfasst werden.
Das Entscheidungsgremium wird im November 2020 entscheiden, wie der Spielbetrieb fortgesetzt wird. Geplant ist auf Grundlage WO M2, die fehlenden Spiele der Vorrunde in der zweiten Hälfte der Saison 20/21 auszutragen, damit am Ende der Spielzeit eine sogenannte „Einfachrunde“, in der jede Mannschaft einmal gegen jede andere gespielt hat, abgeschlossen werden kann. Die genaue technische Umsetzung wird von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Spielausschusses und der Geschäftsstelle, entsprechend ausgearbeitet. Wir werden über die weitere Vorgehensweise via Newsletter und Homepage informieren, von Anfragen an die Geschäftsstelle bitten wir bis zu Verkündung abzusehen.
Reservespieler
Das Präsidium wird einen Antrag an das Ressort Wettspielordnung des DTTB stellen, um die Ermittlung des RES-Vermerks im Dezember auszusetzen. Auch hier werden wir die Vereine umgehend informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.
Mannschaftsmeldung zur Rückrunde
Die Mannschaftsmeldung in click-TT startet wie geplant am 16.12.2020 und endet am 22.12.2020. Diese Meldungen gelten dann für alle Mannschaftskämpfe ab 01.01.2021.
Individualspielbetrieb für offene Turniere
Die Unterbrechung des Spielbetriebs gilt zunächst bis zum 31.12.2020 auch für den Einzelspielbetrieb. Das Präsidium hat sich allerdings zum Ziel gesetzt, möglichst schnell eine Möglichkeit zu schaffen, den Einzelspielbetrieb wieder aufzunehmen. Angedacht sind u.a. Turniere für Jugendliche im VR-Cup System, welche mit max. 16 Teilnehmern unproblematisch ausgetragen werden können. Hierzu sollen Turniermanager bereitgestellt werden, die bei Planung, Durchführung und Überwachung der Hygienevorschriften eingebunden sind. Die neue VR-Cup-Saison startet wie geplant am 01.01.2021, sofern die Corona-Regelungen dies zu diesem Zeitpunkt zulassen.
Individualspielbetrieb für weiterführende Turniere
Offizielle HTTV-Veranstaltungen, wie Kreis-Ranglisten oder ähnliches, sollen ab Januar 2021 durchgeführt werden, wenn das Hygienekonzept umgesetzt werden kann.
Kommunale Hallen für Sportbetrieb und Veranstaltungen ab sofort geschlossen
(Text entnommen aus der Homepage „Odenwaldkreis“ am 26.10.20)
Die Städte und Gemeinden sowie der Odenwaldkreis schließen angesichts der Entwicklung der Corona-Fallzahlen ab sofort bis auf weiteres ihre kommunalen Hallen und sonstige öffentliche Gebäude für den Sport- und Übungsbetrieb. Das haben die Bürgermeister und Landrat Frank Matiaske am 26. Oktober 2020 in einer Telefonkonferenz beschlossen.
Davon ausgenommen ist gemäß der Verordnung des Landes Hessen der kontaktlose Sportunterricht in Grundschulen.
Die Bürgermeister und der Landrat appellieren an Vereine mit eigenen Hallen, den Übungsbetrieb einzustellen beziehungsweise darauf zu verzichten.
Die Hallen sind darüber hinaus für Veranstaltungen und Versammlungen geschlossen, außer denen, die für die kommunalpolitische Arbeit erforderlich sind oder die eine begründete Notwendigkeit aufweisen (zum Beispiel Jahreshauptversammlungen von Vereinen mit dringend nötigen Satzungsänderungen).
Werden Sitzungen oder Versammlungen durchgeführt, gilt in den jeweiligen Räumlichkeiten eine generelle Maskenpflicht, auch am Sitzplatz.